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AGB

[Tobias Winzinger/Entrümpelungsdienstleister]

 

1. Geltungsbereich

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Entrümpelung Winzinger] (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs-, Transport- und Entsorgungsleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, E-Mail-Bestätigung oder unterschriebene Auftragsannahme zustande.

(3) Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

 

 

3. Leistungsumfang

 

(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem erstellten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften durch.

(3) Nicht vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Demontagen, Renovierungsarbeiten, Sonderentsorgung) werden gesondert berechnet.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zugang zu den Räumlichkeiten gewährleistet ist.

 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich gesetzlicher Steuern, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Der Rechnungsbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Leistungserbringung fällig.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen oder Abschlagsrechnungen zu stellen.

(4) Verzugszinsen werden gemäß gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

 

 

5. Stornierung und Terminänderung

 

(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Pauschalen:

    •    bis 7 Tage vor Termin: kostenfrei

    •    6 bis 2 Tage vor Termin: 30 % des Auftragswertes

    •    weniger als 48 Stunden vor Termin: 60 % des Auftragswertes

    •    am Einsatztag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Auftragswertes

(3) Terminänderungen sind bis 48 Stunden vorher kostenfrei möglich.

 

 

6. Pflichten des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zur Größe, Menge und Beschaffenheit des Räumungsguts zu machen.

(2) Gefährliche Stoffe (Chemikalien, Öle, Asbest etc.) müssen vorab angegeben werden.

(3) Wertsachen, persönliche Dokumente oder Bargeld müssen vorher entfernt werden; der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung.

 

 

7. Haftung

 

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Keine Haftung besteht für:

    •    bereits vorgeschädigte Gegenstände

    •    nicht deklarierte Wertsachen

    •    Schäden durch unzugängliche oder unsichere Räumlichkeiten

(4) Der Auftragnehmer besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Etwaige Schadensfälle müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, gemeldet werden.

 

 

8. Entsorgung

 

(1) Die Entsorgung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Kosten für Sonder- oder Gefahrgutentsorgung werden zusätzlich erhoben.

(3) Der Auftraggeber bestätigt, dass er Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände ist oder dessen ausdrückliche Zustimmung besitzt.

 

 

9. Eigentumsübergang

 

(1) Mit Übergabe der zu entsorgenden Gegenstände bzw. nach Abschluss der Arbeiten gehen diese in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Ein späterer Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

 

 

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand – sofern zulässig – ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

 

11. Schlussbestimmungen

 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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